Nutzungsregeln für KI-Werkzeuge an der Oberstufe
- anja386
- vor 3 Tagen
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Der Druck auf Schulen, Lehrmittelproduzenten und ganz allgemein auf die Bildungslandschaft könnte nicht grösser sein. Die sogenannte „künstliche Intelligenz“ (persönlich bevorzuge ich, von datenbasierten Dialogsystemen zu sprechen), die wir heute benutzen, ist morgen schon veraltet. Vor genau 60 Jahren prophezeite Gordon Moore, ein amerikanischer Computer-Ingenieur, eine Verdoppelung der Rechenleistung von Prozessoren alle zwei Jahre. Das nach ihm benannte Mooresche Gesetz (Moore’s law) bewahrheitete sich über Jahrzehnte und verlangsamte sich in den letzten Jahren ganz einfach, weil wir mit den heutigen Microchips an räumliche Grenzen gestossen sind (elektronische Schaltkreise im Nanometer Bereich). Diese unvorstellbare Exposition von Rechenleistung kann mit der aktuellen Entwicklung im Bereich des maschinellen Lernens von Sprachmodellen (large language Models, kurz LLM) verglichen werden. Nur ist alles nochmals beschleunigt. Es ist äusserst schwierig, anhand der unglaublichen Fähigkeiten von „KI-Tools“, den Computer nicht als magische Maschine zu betrachten.
Es ist deshalb Aufgabe der Schule, Jugendlichen ein adäquates Übungsfeld zum Verständnis und zur verantwortungsvollen Nutzung von KI-Werkzeugen zu ermöglichen.
Die letzten zwei Jahre haben wir im Rahmen der Richtlinien für die 9.Klass-Arbeit beschrieben, wann und wie KI-Tools eingesetzt werden dürfen. Dies hielt einige SchülerInnen nicht davon ab, beträchtliche Teile von Arbeiten bequem der Maschine zu überlassen. Spätestens nach dem Vorlesen eines perfekt geschriebenen Textes vor versammelter Schule im grossen Saal war die Magie jedoch verflogen, weil von besagtem Schüler keine einzige Frage aus dem interessierten Publikum beantwortet werden konnte.
Nun sind wir dieses Jahr einen entscheidenden Schritt weitergegangen. Verbindliche KI-Nutzungsrichtlinien wurde integraler Bestandteil des Medienunterrichtes. Die Schülerinnen und Schüler mussten untereinander diskutieren und ihre Nutzungsregeln selbst vereinbaren. Der Miteinbezug der SchülerInnen hat den grossen Vorteil einer intrinsischen Motivation, die Regeln einzuhalten, denn es sind ja die Eigenen. Gleichzeitig vermeidet dieser Ansatz das hin- und her Verhandeln zwischen Lehrpersonen und Jugendlichen. Unter der Gesprächsleitung des Medienpädagogen entstand innerhalb einer Stunde ein verständliches und einfaches Regelwerk von erlaubter und nicht geduldeter Nutzung von KI-Tools.
Der Gesetzesvorschlag der SchülerInnen wurde danach zeitnah in der Oberstufenklausur diskutiert und nur mit ganz wenigen Anpassungen verändert. Das einzige Element, das ausschliesslich vom Lehrpersonen Kollegium erarbeitet wurde, sind die Konsequenzen bei einem Regelverstoss: Sollten die Regeln nachweislich nicht eingehalten worden sein, wird die ganze 9.Klass-Arbeit als nichtig erklärt. Der Umgang mit KI-Tools wird im Abschlusszeugnis der 9. Klasse mit einem Text bewertet.
Und so sehen unsere diesjährigen Nutzungsrichtlinien für KI-Tools aus:
Nutzungsregeln für sogenannte «KI-Werkzeuge» wie ChatGPT, Gemini, Claude, DeepSeek, Perplexity u.a.
Diese Nutzungsregeln für KI-Werkzeuge sind für alle 9. Klässlerinnen und 9. Klässler der Rudolf Steiner Schule Zürich verbindlich. Die Regeln wurden von der Klasse selbst erarbeitet und von den Oberstufen Lehrpersonen gutgeheissen.
DAS GEHT
Niemand ist verpflichtet, KI-Tools zu benutzen. Falls für die 9.Klass Arbeit bewusst auf jeglichen Einsatz von KI-Hilfen verzichtet wird, sollte dies im Einführungstext der Arbeit vermerkt sein, um eine jederzeit faire Bewertung der Arbeit zu gewährleisten.
Nutzung für initiale Inspiration, Ideensammlung oder zu Recherche-Zwecken (siehe dazu Grafik auf zweiter Seite).
Nutzung als Lernhilfe bzw. Lern-Coach :
Sich Texte, Sachverhalte oder Inhalte durch KI-Tools erklären lassen
KI-Tools nach Kritik eines eigenen Textes fragen
Sich durch KI-Tools abfragen lassen und Prüfungen simulieren
Durch KI-Tools Lernübungen, Arbeitsblätter oder Testfragen generieren
Eigene Texte mit Hilfe von KI-Tools korrigieren lassen (siehe Deklarations-pflicht rechts).
DAS GEHT NICHT
Teile oder ganze Texte, Bilder oder Töne, die durch KI-Tools erstellt wurden, als Eigenwerke deklarieren.
Ein KI-Tool wie auch eine Suchmaschine kann nicht als Quellenangabe benutzt werden. Für sämtliche recherchierten Inhalte gelten einzig die Original-Quellen.
Sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Töne, Videos oder eine Mischung davon), die durch KI-Tools oder mit Hilfe von KI-Tools erstellt wurden, müssen wie folgt deklariert werden:
Der Name des benutzen KI-Tools
Die Nutzungsform (für was genau und wie wurde das KI-Tool benutzt)
Die verwendeten Prompts
Sollten diese Regeln nachweislich nicht eingehalten worden sein, wird die ganze 9.Klass-Arbeit als nichtig erklärt. Der Umgang mit KI-Tools wird im Abschlusszeugnis der 9. Klasse mit einem Text bewertet.
Als ebenfalls verbindlicher Bestandteil der Regeln gilt dieser Entscheidungsbaum zur Risiko-Abwägung bei der Nutzung von KI-Tools:

Die Richtlinien wurden danach ausgedruckt und sämtlichen SchülerInnen der 9. Klasse zur Unterschrift ausgeteilt. «Was ist, wenn ich nicht unterschreibe», fragte ein Schüler. «Selbstverständlich hast du das Recht, nicht zu unterschreiben», erwiderte ich. «Dann bestätigst du, dass du auf jeglichem Gebrauch von KI-Tools verzichtest». Einen Moment später hat der Schüler (seine eigenen) Nutzungsregel unterschrieben, wie alle anderen auch. Das Original ging ins Schülerdossier im Schulsekretariat, eine Kopie wurde den SchülerInnen ausgehändigt und eine elektronische Kopie ging via E-Mail an die Eltern.
Erste Erfahrungen aus schriftlichen Arbeiten in anderen Fächern deuten bereits darauf hin, dass die Schülerinnen und Schüler Sinn und Zweck verstanden haben und gewillt sind, die genialen Werkzeuge verantwortungsvoll einzusetzen. Die Regeln sind verbindlich bis Ende des 9. Schuljahres und dienen als Absprungbasis für die nächstjährigen Verhandlungen.
Von Beat Richert, Fachlehrer Medien & informatische Bildung



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